Es ist wichtig, sich in Erinnerung zu rufen,
dass "Normalwerden" sich zu Beginn wie "Verrücktwerden" anfühlt.

Julia Cameron

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktikerin (Psychotherapie) Kathrin Heim

§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) Kathrin Heim und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.
b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin (Psychotherapie) annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an diese wendet.
c) Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin (Psychotherapie) für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist verpflichtet die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin (Psychotherapie) berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin
a) Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird. b) Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Behandlung in bar zu entrichten. Auf Wunsch kann nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Rechnung nach § 7 erstellt werden.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
a) In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Patienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt. b) Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Patienten im Vorfeld zu klären. Bis zu einer eindeutigen Zusage des Versicherers bleibt § 4 davon unberührt.

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

§ 7 Rechnungsstellung
a) Nach Abschluss einer Behandlungsphase kann auf Verlangen des Patienten eine Rechnung ausgestellt werden. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin (Psychotherapie), den Namen und die Anschrift des Patienten. Sie enthält den Behandlungszeitraum, die Termine und das gezahlte Honorar. Diese Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung.
b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine detaillierte Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung erfordert, so ist diese kostenpflichtig.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.

Coesfeld, den 11. Februar 2011